Die gesetzliche Regelung der Leihmutterschaft in der Ukraine

Die gesetzliche Regelung der Leihmutterschaft in der Ukraine

In der Ukraine können sich volljährige Staatsbürger, sowie verheiratete ausländische Staatsbürger einer künstlichen Befruchtung und Implantation eines Embryos unterziehen. Das Verfahren wird in den akkreditierten medizinischen Einrichtungen durchgeführt.

Leihmutterschaft ist nur nach In-vitro-Fertilisation möglich, die in den  Spezialkliniken mit dem engen Profil durchgeführt wird. Ein befruchtetes In-vitro-Ei wird an 3-5 Tagen nach der Embryonalentwicklung in die Gebärmutterhöhle einer Leihmutter überführt.

Bei der offiziellen Legalisierung der Rechtsbeziehungen zwischen den  potenziellen Eltern und einer Frau, die sich total sicher ist, Leihmutter zu werden, ist außerdem auf jeden Fall die schriftliche Zustimmung des Ehemanns einer solchen Frau erforderlich, um das Verfahren durchzuführen, wenn sie natürlich legal verheiratet ist.

Jede gesunde Frau in dem gebärfähigen Alter, also sogar nach 18 Jahre alt, kann sicher in der Ukraine eine Leihmutter werden, nur in diesem Fall, wenn sie bereits mindestens eines eigenen Kinder hat und keine medizinischen Kontraindikationen vorliegen.

Im Artikel 123 Teil 2 des Familiengesetzbuchs der Ukraine handelt sich darum, dass die Leihmutterschaft gesetzlich geregelt ist. Im Falle der Übertragung eines menschlichen Embryos, der von den Ehepartnern mithilfe unterstützender Technologien gezeugt wurde, in den Körper einer anderen Frau sind nur seine Eltern seine Ehepartners.

Die Leihmutterschaft in der Ukraine ist nur in dem Fall zulässig, wenn bestimmte medizinische Indikationen dafür vorliegen. Deswegen ist der Wunsch einer Frau, ein eigenes Baby zu bekommen und es nicht zu der Welt zu bekommen, kein Grund, um sofort ein Leihmutterschaftsprogramm zu starten.

Mit dem Beschluss des ukrainischen Gesundheitsministeriums Nr. 787 vom 09.09.2013 in der Ukraine wurde das Verfahren zu der Verwendung reproduktionshilfender Technologien genehmigt.

Nach der Geburt eines Kindes von einer Leihmutter geht auf einmal in Verfügung  die Registration eines Neugeboreneses. Für die Umsetzung ist es auf jeden Fall erforderlich, das festgelegte Dokumentenpaket mit der notariell beglaubigten Zustimmung der Leihmutter einzureichen, um die leibliche Mutter und den leiblichen Vater seines Kindes, als seine echte Eltern aufzuzeichnen. Es ist auch außerdem ohne Ausnahme erforderlich, ein Zertifikat von der Klinik für assistierte Reproduktionstechnologien über die Umsetzung des Leihmutterschaftsprogramms vorzulegen.

Mi dem  Beschluss des Justizministeriums der Ukraine Nr. 52/5 vom 18.10.2000 wurden die Regeln für die Registrierung von den Kindern einer Leihmutter verabschiedet.

Die Rechte der leiblichen Eltern von dem Kind werden auch ohne Ausnahme durch die ukrainische Gesetzgebung geschützt, und die Rechte und Interessen von den Kindern, die nach den assistierten Reproduktionstechnologien geboren wurden, werden ebenfalls dargelegt.

In Kunst. 139 des ukrainischen Familiengesetzbuchs sieht Fälle vor, in denen eine Frau, die als Mutter eines Kindes registriert ist, oder eine Frau, die sich als solche betrachtet, aber nicht registriert ist, die Mutterschaft bestreitet. Es ist auch unmöglich, die Leihmutter die Mutterschaft der leiblichen Mutter zu bestreiten.

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