Rechtliche unterstützung

NUR BEI UNS HABEN SIE DIE MÖGLICHKEIT

EINER KOSTENLOSEN INDIVIDUELLEN BERATUNG DES ERFAHRENEN ANWALTS IN FRAGE DER LEIHMUTTERSCHAFT ERHALTEN
KOSTENLOSE BERATUNG

UNSERE RECHTSABTEILUNG

SERGEY SKORODELOW

Fachanwalt, Expert im Bereich der rechtlichen Begleitung der Leihmutterschaftsprogramme.

Er bietet volle Rechtberatung zu allen Patienten unserer Klinik. Er beschäftigt sich mit der Registrierung von Neugeborenen und der Ausfertigung aller erforderlichen Unterlagen für die ungehinderte Rückkehr der Eltern mit dem Kind / Kinder nach Hause.

Mehr als 8 Jahre der erfolgreichen Erfahrung der rechtlichen Begleitung der Kunden aus Österreich, Deutschland und Niederlanden im Rahmen des Leihmutterschaftsprogramms.

Vollständiger Anonymität und volle rechtliche Unterstützung während des gesamten Leihmutterschaftsprogramms.

 

Nur hochqualifizierte Anwälte, mit praktizierender Berufspraxis mehr als fünfzehn Jahre.

Kundenorientierter Service basierend auf jede bestimmte Situation.

 

UNSERE TÄTIGKEIT

Sobald ein neugeborenes Baby das Entbindungsheim verlässt, werden am selben Tag ein beschleunigtes Registrierungsverfahren und die Ausstellung einer Geburtsurkunde durchgeführt.

Abfertigung und Registrierung aller benötigten Unterlagen (Apostillierung, Übersetzung, notarielle Beglaubigung) in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Österreichischen, Deutschen und Niederländischen Botschaften für problemlosen Erhalt des Reisepasses für das Kind (die Kinder) und ungehinderte Rückreise nach dem Aufenthaltsland der genetischen Eltern / Elternteil.

Nach der Heimkehr wird die Unterstützung in Frage der rechtlichen Adaption des Kindes im Aufenthaltsland der genetischen Eltern / Elternteil geleistet.

HABEN SIE FRAGEN BEZÜGLICH JURISTISCHER BEGLEITUNG IHRES LEIHMUTTERSCHAFTSPROGRAMMS IN UNSERER KLINIK? ERHALTEN EINE INDIVIDUELLE KOSTENFREIE BERATUNG JETZT SOFORT!

IST DIE DURCHFÜHRUNG DER LEIHMUTTERSCHAFTSPROGRAMME IN DER UKRAINE LEGAL UND WER KANN SOLCHE DIENSTLEISTUNG IN ANSPRUCH NEHMEN?

LEIHMUTTERSCHAFT IN DER UKRAINE WAR UND BLEIBT ZUM JETZIGEN ZEITPUNKT ABSOLUT LEGALES VERFAHREN DER UNFRUCHTBARKEITSBEHANDLUNG UND IST MIT DEM GESETZT VÖLLIG GESCHÜTZT.

Die wichtige Rechtsvorschrift für die Durchführung der Leihmutterschaftsprogramme in der Ukraine ist Artikel 6, Anlass Nr. 787 des Gesundheitsministeriums der Ukraine „Über das Verfahren der Anwendung der assistierten Reproduktionstechnologien“

Leihmutterschaft im Interesse eines Ehepaars oder eines Mannes / einer Frau (einer der zukünftigen Eltern), die eine genetische Verbindung mit einem zukünftigen Kind haben, durchgeführt wird.

Die Leihmutterschaftsprozedur nur dann möglich ist, wenn die Leihmutter keine genetische Verbindung mit von ihr ausgetragenen Kind hat. Da die Frau nur das in künstlichen Medien befruchteten Baby während einer bestimmten Frist austrägt und keine erbliche Verbindung mit ihm hat, gilt sie als keine Mutter des Kindes und verliert automatisch alle Sorgerechte für das. Gleich nach der Bestätigung der Schwangerschaft der Leihmutter, unterzeichnet die eine notariell beglaubigte offizielle Erklärung, d.h. eine Verzichtserklärung zugunsten der erblichen Eltern.

AUF HEUTE WIRD DIE ERFOLGREICHE BEGLEITUNG DER LEIHMUTTERSCHAFTSPROGRAMME FÜR PATIENTEN AUS CHINA, USA, KANADA, AUSTRALIEN, ISRAEL, IRLAND, GROSSBRITANIEN, DEUTSCHLAND, ÖSTERREICH, NIEDERLANDE, FINNLAND, BELGIEN, FRANKREICH, LUXEMBURG, NORWEGEN, DÄNEMARK, SCHWEIZ, SCHWEDEN, ITALIEN, SPANIEN, PORTUGAL, INDIEN, MAROKKO, TÜRKEI, POLEN, TSCHECHISCHE REPUBLIK, ZYPERN, GRICHENLAND, SLOWAKEI UND BULGARIEN, BEI RECHTSABTEILUNG DER LA VITA NOVA KLINIK GELEISTET.

SIE MÖCTEN EIN LEIHMUTTERSCHAFTSPROGRAMM, ABER WISSEN NICHT MIT WAS ZU STARTEN?
FRAGEN, BITTE, UNS UND WIR HELFEN IMMER GERNE!